Die kurze Antwort
Wer nach dem Einzug nichts tut, landet automatisch beim teuersten Tarif am Ort — der Grundversorgung. Strom ab-, an- und ummelden ist kein Hexenwerk, aber wer die Reihenfolge verpasst, zahlt drauf. Die wichtigste Zutat: Zählerstände ablesen und fotografieren — in der alten Wohnung beim Auszug, in der neuen beim Einzug. Sie sind Ihr rechtlicher Beweis für die Abrechnung. Und: Kündigen müssen Sie den alten Vertrag meist nicht selbst — der neue Anbieter übernimmt das.
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Umzug und Strom: Warum man es vergisst — und warum das teuer wird
Ein Umzug bringt Dutzende Aufgaben auf einmal: Nachsendeauftrag, Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, Kündigung der Internetleitung, Möbelspedition, neue Schlüssel, Schönheitsreparaturen. Strom steht irgendwo in der Mitte dieser Liste — und wird trotzdem besonders gerne vergessen oder auf die lange Bank geschoben.
Das hat Konsequenzen. Wer in der alten Wohnung zu spät kündigt, zahlt unter Umständen weiter für eine Wohnung, in der er gar nicht mehr lebt. Wer in der neuen Wohnung keinen eigenen Vertrag abschließt, rutscht automatisch in die Grundversorgung — den teuersten Tarif am Ort, der dazu noch praktisch sofort läuft. Und wer die Zählerstände nicht dokumentiert, hat im Streitfall mit dem alten Anbieter oder dem Vormieter keinen Beweis in der Hand.
Dieser Artikel ist eine praktische Checkliste, die Sie Schritt für Schritt durch den Stromwechsel beim Umzug führt: Was müssen Sie wann tun, was passiert automatisch, wo lauern Fallen, und welches Recht haben Sie auf Ihrer Seite. Am Ende noch ein Tipp, den die wenigsten kennen — und der beim Einzug in ein Mehrfamilienhaus dauerhaft bares Geld sparen kann.
Der wichtigste Grundsatz: Zählerstände sind Ihr Beweis
Bevor alle anderen Schritte — dieser Grundsatz zuerst. Lesen Sie immer selbst den Zählerstand ab, und zwar in beiden Wohnungen: in der alten am Auszugstag und in der neuen am Einzugstag. Fotografieren Sie den Zähler so, dass Datum, Zählerstand und Zählernummer lesbar sind (§ 40 EnWG). Dieses Foto ist Ihr Beweis.
Warum ist das so wichtig? Stimmt der gemeldete Zählerstand des Vorversorgers nicht mit Ihrem eigenen Bild überein, haben Sie ohne Nachweis schlechte Karten. Umgekehrt schützt Ihr Foto Sie vor Fehlablesungen durch Dienstleister, vor geschätzten Verbräuchen und vor Streitigkeiten, wenn der Vormieter zu wenig bezahlt hat. Eine Minute Arbeit mit dem Smartphone kann Ihnen Wochen ärgerlicher Auseinandersetzungen ersparen.
Tipp: Schicken Sie das Foto noch am selben Tag per E-Mail an Ihren alten und Ihren neuen Anbieter — mit dem Datum als Betreffzeile. So ist die Übermittlung dokumentiert und später nachweisbar.
Die Zählernummer steht auf dem Gehäuse des Zählers, meist als achtstellige Zahl beschriftet. Sie brauchen sie für die An- und Abmeldung beim Versorger. In manchen Häusern gibt es mehrere Zähler — achten Sie darauf, den richtigen abzulesen. Im Zweifel nachfragen, die Zählernummer auf Ihrer letzten Rechnung steht ebenfalls.
Checkliste: 2 bis 4 Wochen vor dem Auszug
Früh genug ansetzen macht vieles einfacher. Idealerweise kümmern Sie sich um die folgenden Punkte, sobald das Auszugsdatum feststeht:
- Alten Vertrag prüfen: Schauen Sie in Ihren Stromvertrag — oder online in Ihr Kundenkonto — nach Laufzeit und Kündigungsfrist. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats (§ 40 EnWG). Viele Verträge halten diese Frist ein, manche haben abweichende Bedingungen.
- Neuen Anbieter wählen und Kündigung delegieren: Schließen Sie rechtzeitig einen Vertrag für die neue Wohnung ab. In aller Regel übernimmt der neue Anbieter auch die Kündigung beim alten — das ist Standard und spart Ihnen einen Schritt. Fragen Sie beim Abschluss explizit danach.
- Alternativ — selbst kündigen: Wenn Sie zunächst keinen neuen Anbieter wählen, kündigen Sie selbst schriftlich unter Angabe des Umzugs und des Auszugstermins. Wenn am neuen Ort kein gleichwertiger Tarif verfügbar ist, greift unter Umständen das Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG).
- Umzugstermin melden: Teilen Sie Ihrem aktuellen Anbieter den Auszugstag schriftlich mit, auch wenn der neue Anbieter die Kündigung übernimmt. Eine kurze E-Mail mit Datum und Zählerstandsfoto reicht.
- Fristen im Kalender notieren: Setzen Sie sich eine Erinnerung für eine Woche vor dem Einzug. Dann ist noch Zeit, einen Vertrag für die neue Wohnung zu schließen, bevor die Grundversorgung automatisch greift.
- Zählernummer der alten Wohnung notieren: Sie steht auf dem Zählergehäuse und auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Sie brauchen sie für die Abschlussabrechnung.
Am Auszugstag: Zählerstand ablesen und fotografieren
Am Auszugstag selbst gibt es eine einzige unbedingte Pflicht: Zählerstand ablesen und fotografieren. Manche Hausverwaltungen führen eine Übergabe mit Protokoll durch, in dem der Zählerstand vermerkt wird — dann erhalten Sie eine Kopie. Auch dann: eigenes Foto machen, auf dem Datum und Zählernummer erkennbar sind.
Wenn kein Übergabeprotokoll vorgesehen ist, empfiehlt es sich, den Vermieter oder einen Zeugen beim Ablesen dabeihabenzu lassen und den Stand schriftlich zu bestätigen. Praktisch geht das per kurzer Nachricht an den Vermieter — mit dem abgelichteten Zähler im Anhang.
- Zählerstand ablesen (alle Zahlen, auch Nachkommastellen)
- Foto mit Datum, Zählernummer und aktuellem Stand machen
- Zählernummer notieren (steht auf dem Typenschild des Zählers)
- Foto und Zählernummer per E-Mail an alten Anbieter senden
- Kopie oder Screenshot aufbewahren — mindestens drei Jahre
Ein häufiger Fehler: Mieterinnen und Mieter verlassen die Wohnung ohne Foto und verlassen sich darauf, dass der Vermieter oder der Versorger schon den richtigen Stand nehmen wird. Kommt dann eine Abrechnung mit einem geschätzten Stand, der zu hoch liegt, fehlt der Gegenbeweis. Zwei Minuten Fotoarbeit am Auszugstag ersparen möglicherweise Stunden Streit später.
Im neuen Zuhause: anmelden — oder Sie rutschen in die teure Grundversorgung
Hier machen die meisten Menschen den teuersten Fehler beim Umzug. Wenn Sie in Ihre neue Wohnung einziehen und keinen eigenen Stromvertrag abgeschlossen haben, passiert folgendes: Sie werden automatisch über die Ersatz- oder Grundversorgung beliefert (§ 36, § 38 EnWG). Das ist der gesetzlich geregelte Auffangtarif — und er ist fast immer der teuerste Tarif, den Sie am Ort bekommen können.
Die Grundversorgung ist bewusst kein Schnäppchen, sondern ein Sicherheitsnetz: Sie läuft automatisch an, ohne Antragsaufwand, und stellt sicher, dass niemand ohne Strom bleibt. Aber Sie zahlen für diese Bequemlichkeit. Wie viel genau, hängt vom örtlichen Grundversorger ab — das ist jeweils der Anbieter, der im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden hat (§ 36 EnWG). Die Preise unterscheiden sich regional, sind aber bundesweit deutlich höher als aktiv gewählte Wechseltarife.
Was können Sie tun? Drei Optionen:
- Vertrag vor dem Einzug abschließen: Der sauberste Weg. Sie wählen Ihren Tarif rechtzeitig aus und nennen dem neuen Anbieter den Einzugstag als Vertragsbeginn. Dann beginnt der günstige Tarif direkt mit dem ersten Tag.
- Grundversorgung kurz dulden und sofort wechseln: Falls Sie es nicht vorher schaffen, ist es kein Drama — Sie können jederzeit wechseln. Die Grundversorgung ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar (§ 36 Abs. 5 EnWG). Je schneller Sie handeln, desto weniger zahlen Sie zum teuren Tarif.
- Mieterstrom prüfen: Wenn im Haus eine Solaranlage auf dem Dach existiert und Mieterstrom angeboten wird, kann dieser Tarif die günstigste Option sein — mehr dazu am Ende des Artikels.
Auch in der neuen Wohnung gilt: Zählerstand am Einzugstag fotografieren und dem neuen Anbieter übermitteln. Das ist der Startpunkt Ihrer Abrechnung.
Das Sonderkündigungsrecht beim Umzug
Es gibt eine Situation, in der Sie den alten Vertrag mit kurzer Frist beenden können, auch wenn die reguläre Laufzeit noch läuft: wenn Ihr bisheriger Tarif am neuen Wohnort nicht oder nicht zu vergleichbaren Konditionen angeboten wird. Das regelt § 41b Abs. 5 EnWG.
Die Frist ist kurz — in der Regel zwei Wochen, im Gesetz auf bis zu vier Wochen begrenzt. Sie beginnt in dem Moment, in dem Sie nachweisen können, dass Ihr Tarif am neuen Ort nicht verfügbar ist. Wichtig: Kündigen Sie schriftlich und dokumentieren Sie die Begründung (Umzug, neuer Wohnort, Nichtverfügbarkeit des Tarifs).
Zum Vergleich: Die reguläre Kündigungsfrist für Stromverträge beträgt nach § 40 EnWG zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Beim normalen Anbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung — Sie müssen dann selbst nichts kündigen.
In der Praxis wechseln die meisten Anbieter ohnehin auf das Kundenkonto für die neue Adresse um, wenn ein gleichwertiges Produkt verfügbar ist. Fragen Sie beim Anbieter explizit nach: Kann ich meinen Tarif an die neue Adresse mitnehmen? Wenn nein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Kurz zusammengefasst:
- Alten Anbieter kontaktieren: Tarif an neuer Adresse verfügbar?
- Wenn nein: schriftlich kündigen mit Verweis auf § 41b Abs. 5 EnWG und Umzug als Begründung
- Frist: in der Regel zwei Wochen ab Nachweis
- Nachweis aufbewahren (Anbieter-Mail, Ablehnungsschreiben)
Ersatz- und Grundversorgung: Was automatisch passiert — und warum es teuer ist
Das deutsche Energierecht unterscheidet zwei automatische Versorgungsarten, die greifen, wenn kein eigener Vertrag besteht:
Grundversorgung (§ 36 EnWG): Wenn Sie in eine Wohnung einziehen und keinen Vertrag abschließen, werden Sie automatisch Kunde des örtlichen Grundversorgers. Das ist der Anbieter, der im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgt — in der Regel der regionale Stadtwerke-Konzern. Dieser Tarif ist durch allgemeine Bedingungen geregelt, ohne individuelle Verhandlung. Die Kündigung ist mit zwei Wochen Frist jederzeit möglich (§ 36 Abs. 5 EnWG).
Ersatzversorgung (§ 38 EnWG): Wenn ein Lieferant wegfällt — etwa weil Ihr bisheriger Anbieter insolvent wird oder den Betrieb einstellt — springt automatisch der Netzbetreiber ein. Die Ersatzversorgung ist auf drei Monate begrenzt; danach wechseln Sie ebenfalls in die Grundversorgung, wenn Sie nichts unternehmen.
Beide Tarife sind deutlich teurer als aktiv gewählte Wechselprodukte. Der Gesetzgeber hat das so konstruiert, damit der Standardfall ist, dass Menschen aktiv einen Vertrag schließen. Wer in der Grundversorgung bleibt, zahlt die Bequemlichkeit in Form von höheren Preisen.
Ein Punkt, den viele nicht wissen: Auch wenn Sie schon ein paar Wochen in der Grundversorgung sind, können Sie sofort wechseln. Es gibt keine Mindestverweildauer, keine Sperrfrist. Zwei Wochen Kündigungsfrist reichen — und in vielen Fällen übernimmt der neue Anbieter auch das.
Die Fallen beim schnellen neuen Vertrag
Beim Einzug in eine neue Wohnung ist die Versuchung groß, schnell irgendeinen Vertrag abzuschließen — Hauptsache raus aus der Grundversorgung. Das ist verständlich, aber lohnt einen kurzen Check. Folgende Fallstricke sollten Sie kennen:
- Neukundenboni: Viele Tarife werben mit einem attraktiven Bonus im ersten Jahr. Achten Sie darauf, ob dieser Bonus wirklich als Gutschrift auf Ihrer Rechnung erscheint oder nur auf dem Vergleichsportal als Rechenposten. Nur ein tatsächlich ausgezahlter Bonus zählt. KI-Assistenten wie ChatGPT können Ihnen helfen, die Angaben auf dem jeweiligen Anbieter-Portal zu finden — aber lesen Sie die Bedingungen selbst.
- Vorkasse und Kautionen: Manche Anbieter verlangen vor Lieferbeginn eine Vorauszahlung oder eine Kaution. Finger weg davon — wenn so ein Anbieter in Insolvenz gerät, ist Ihr Geld erst einmal weg. Seriöse Anbieter verlangen keine Vorkasse.
- Lange Kündigungsfristen: Einige Tarife haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten oder verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Das kann ein Problem werden, wenn Sie wieder umziehen. Bevorzugen Sie Verträge mit zwölf Monaten Laufzeit und kurzer Folgekündigung.
- Pakettarife: Manche Anbieter verkaufen eine feste Kilowattstundenmenge zum Pauschalpreis. Verbrauchen Sie mehr, zahlen Sie extra — und zwar oft zu hohen Nachlieferungspreisen. Für Haushalte mit schwankendem Verbrauch sind klassische Tarife mit Grundpreis und Arbeitspreis transparenter.
- Fehlende Preisgarantie: Ohne Preisgarantie kann der Anbieter den Preis erhöhen und Sie haben ein Sonderkündigungsrecht — aber dann müssen Sie erneut wechseln. Eine Preisgarantie für zwölf Monate gibt Planungssicherheit.
Empfehlung für den Umzug: Preisgarantie für mindestens zwölf Monate, keine Vorkasse, Laufzeit maximal zwölf Monate mit kurzer Folge-Kündigungsfrist. Das gibt Ihnen Sicherheit und Flexibilität für den nächsten Umzug oder den nächsten Tarifvergleich.
Beim Einzug lohnt eine Frage: Gibt es hier Mieterstrom?
Wenn Sie in ein Mehrfamilienhaus einziehen, stellen sich die meisten Menschen die Frage: Welchen Stromanbieter wähle ich? Wenige stellen die viel interessantere Frage: Erzeugt das Haus selbst Strom?
Wenn auf dem Dach Ihres neuen Hauses eine Solaranlage installiert ist und der Vermieter oder die Hausverwaltung Mieterstrom anbietet, kann das die günstigste Lösung sein, die Sie bekommen. Mieterstrom ist Solarstrom, der direkt auf dem Dach erzeugt und an die Mieter im selben Gebäude geliefert wird — ohne große Netzumwege, aus einer Hand.
Gesetzlich ist der Mieterstromtarif nach oben begrenzt: Er darf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs kosten (§ 42a EnWG). In der Praxis zahlen Mieter damit oft 10 bis 20 % weniger als beim Grundversorger — und das dauerhaft, ohne regelmäßige Tarifvergleiche. Sie müssen nichts selbst installieren, nichts investieren, nichts umbauen.
Wichtig zu wissen: Die Teilnahme an Mieterstrom ist freiwillig. Niemand kann Sie zwingen, diesen Tarif abzunehmen. Das Kopplungsverbot nach § 42a EnWG schützt Sie ausdrücklich davor, dass Mieterstrom als Bedingung für den Mietvertrag verlangt wird. Wenn das Angebot aber da ist und der Preis stimmt, ist es die einfachste Art, dauerhaft günstigen Strom zu beziehen — ohne jährlichen Tarifwechsel.
Fragen Sie beim Einzug die Hausverwaltung oder den Vermieter: „Gibt es für dieses Haus ein Mieterstrom-Angebot?“ Eine Frage, zwei Sekunden — und möglicherweise dauerhaft mehr Geld in der Tasche.
Mehr darüber, wie Mieterstrom für Mieter genau funktioniert, lesen Sie in Solaranlage auf dem Mietshaus: Habe ich als Mieter etwas davon? und was Ihr Mieterstrom-Vertrag konkret regeln sollte in Mieterstrom-Vertrag: Rechte, Pflichten und Kündigungsfristen. Wer seinen Mieterstromvertrag beenden will oder muss, findet die Schritte in Mieterstrom kündigen: Rechte, Fristen und Sonderkündigungsrechte. Und wie Sie insgesamt Ihre Stromkosten in der Mietwohnung dauerhaft niedrig halten, erklärt Stromkosten in der Mietwohnung senken — was wirklich hilft.
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Wenn Sie in ein Mehrfamilienhaus einziehen und merken, dass dort bisher kein Mieterstrom angeboten wird, können Sie das anstoßen: Sprechen Sie die Hausverwaltung oder den Eigentümer an und nennen Sie Lumitra als Ansprechpartner. Wir erstellen eine kostenlose Potenzialanalyse für das Gebäude und erklären dem Eigentümer, was sich für ihn und die Mieter rechnet.
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Hier alle Schritte kompakt zusammengefasst — zum Abhaken:
- 4 Wochen vor dem Auszug: Alten Stromvertrag prüfen (Laufzeit, Kündigungsfrist, Konditionen am neuen Ort).
- 3 Wochen vor dem Auszug: Neuen Anbieter für die neue Wohnung wählen; Kündigung des alten Vertrags ggf. vom neuen Anbieter übernehmen lassen.
- 1 Woche vor dem Auszug: Alten Anbieter schriftlich über Umzugstag informieren; Sonderkündigungsrecht prüfen, falls Tarif am neuen Ort nicht verfügbar (§ 41b Abs. 5 EnWG).
- Am Auszugstag: Zählerstand in der alten Wohnung ablesen und fotografieren (Datum und Zählernummer sichtbar). Foto sofort per E-Mail an alten Anbieter.
- Am Einzugstag: Zählerstand in der neuen Wohnung ablesen und fotografieren. Foto sofort per E-Mail an neuen Anbieter.
- In der ersten Woche nach Einzug: Prüfen, ob Grundversorgung oder eigener Vertrag aktiv ist. Falls noch kein Vertrag: sofort abschließen.
- Beim Einzug fragen: Hausverwaltung oder Vermieter nach Mieterstrom-Angebot fragen — es kostet nichts und kann dauerhaft Geld sparen.
- Nach 4 bis 6 Wochen: Bestätigung des alten Anbieters einholen, dass der Vertrag beendet ist und die Schlussrechnung korrekt ist.
- Optional, aber empfohlen: Ersten Abschlag im neuen Vertrag realistisch setzen lassen — Standardschätzungen liegen oft daneben.
Was tun, wenn die Abrechnung nicht stimmt?
Selbst bei sorgfältiger Vorbereitung kann die Schlussrechnung der alten Wohnung oder die Erstrechnung der neuen falsch sein — durch Schätzungen, Datenfehler oder Übertragungsfehler. So gehen Sie vor:
- Zählerstände vergleichen: Stimmen die in der Rechnung genannten Werte mit Ihren Fotos überein? Das ist der erste und wichtigste Check.
- Abrechnungszeitraum prüfen: Endet die Abrechnung der alten Wohnung wirklich am Auszugstag? Beginnt die neue Abrechnung am Einzugstag?
- Schriftlich widersprechen: Stimmt etwas nicht, widersprechen Sie schriftlich — per E-Mail mit Bestätigungsanfrage. Beschreiben Sie genau, welcher Wert falsch ist, und fügen Sie Ihr Foto bei.
- Zahlung unter Vorbehalt: Sie können eine strittige Rechnung „unter Vorbehalt“ zahlen, um Mahnkosten zu vermeiden, und gleichzeitig widersprechen. Das hält Ihre Rechte offen.
- Verbraucherzentrale einschalten: Wenn der Anbieter nicht reagiert, hilft die Verbraucherzentrale weiter — viele Beratungen sind kostenlos.
Der häufigste Fall: Der Versorger schätzt den Zählerstand, weil er keinen Ablesewert erhalten hat. Mit Ihrem Foto widerlegen Sie das in wenigen Minuten. Genau deshalb ist das Foto am Umzugstag keine Option, sondern Pflicht.
Digitaler Zähler in der neuen Wohnung: Was Sie wissen sollten
Immer mehr Wohnungen haben einen modernen Messzähler (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys). Im Unterschied zum alten Ferraris-Zähler mit Drehscheibe können diese Geräte Verbrauchsdaten digital weiterleiten. Was beim Einzug wichtig ist:
- Den Einzugs-Zählerstand lesen Sie auch beim digitalen Zähler direkt ab — er hat eine Anzeige oder ein Display. Fragen Sie ggf. die Hausverwaltung, wie Sie den Stand auslesen.
- Die Kosten für den digitalen Zähler sind gesetzlich gedeckelt — Sie zahlen als Mieter nur einen gestaffelten Festbetrag.
- Ein intelligentes Messsystem ermöglicht variable Stromtarife: Strom kann in bestimmten Stunden billiger sein. Das ist interessant, wenn Sie Waschmaschine oder Geschirrspüler flexibel steuern können.
- Der Rollout digitaler Zähler läuft nach gesetzlichem Plan weiter — Sie haben keinen Einfluss darauf, welcher Zähler in Ihrer Wohnung verbaut ist.
Sonderfall: Wohngemeinschaft und Umzug
In Wohngemeinschaften läuft der Stromvertrag oft nur auf eine Person. Zieht diese Person aus, muss der Vertrag entweder umgeschrieben (auf ein anderes WG-Mitglied übertragen) oder gekündigt werden — und ein neuer Vertrag für die verbleibenden Personen abgeschlossen werden. Auch hier gilt: Zählerstand beim Vertragswechsel ablesen und dokumentieren, damit keine Abgrenzungsprobleme entstehen.
Bei der Übertragung des Vertrags auf ein anderes WG-Mitglied stimmt der Anbieter in der Regel zu — fragen Sie schriftlich und lassen Sie sich die Übertragung bestätigen. Ohne Bestätigung bleibt die auszuziehende Person weiterhin vertraglich gebunden.
Häufige Fragen
Muss ich meinen alten Stromvertrag selbst kündigen, wenn ich umziehe?
Nein, in der Regel nicht. Wenn Sie beim Einzug in die neue Wohnung einen neuen Anbieter beauftragen, übernimmt dieser standardmäßig die Kündigung beim alten Anbieter. Fragen Sie beim Abschluss des neuen Vertrags explizit danach und lassen Sie sich die Übernahme schriftlich bestätigen.
Was passiert, wenn ich nach dem Einzug keinen Stromvertrag abschließe?
Dann werden Sie automatisch über die Grundversorgung oder Ersatzversorgung beliefert (§ 36, § 38 EnWG). Das ist der teuerste Tarif am Ort. Sie können jederzeit wechseln — die Grundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar (§ 36 Abs. 5 EnWG). Je früher Sie wechseln, desto weniger zahlen Sie zum teuren Tarif.
Warum muss ich den Zählerstand beim Auszug unbedingt fotografieren?
Der Zählerstand am Auszugstag ist der Beleg für Ihren tatsächlichen Verbrauch in der alten Wohnung. Stimmt der vom Anbieter gemeldete Stand nicht mit Ihrer eigenen Notiz überein, haben Sie ohne Foto keinen Gegenbeweis. Das Foto mit Datum, Zählernummer und Stand ist Ihr Schutz vor Fehlablesungen und Nachforderungen (§ 40 EnWG).
Was ist das Sonderkündigungsrecht beim Umzug?
Wenn Ihr bisheriger Stromtarif am neuen Wohnort nicht angeboten wird oder nicht zu vergleichbaren Konditionen verfügbar ist, können Sie den Vertrag mit einer kurzen Frist außerordentlich kündigen (§ 41b Abs. 5 EnWG). Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen. Fragen Sie zuerst beim alten Anbieter nach, ob eine Übernahme des Tarifs möglich ist — wenn nein, liegt der Sonderkündigungsgrund vor.
Wer ist der Grundversorger in meiner neuen Wohnung?
Der Grundversorger ist jeweils der Anbieter, der im betreffenden Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgt — meist ein regionaler Energieversorger oder Stadtwerke (§ 36 EnWG). Welcher das konkret ist, können Sie beim örtlichen Netzbetreiber erfragen.
Kann ich Mieterstrom auch nach dem Einzug noch abschließen?
Ja. Wenn in Ihrem Haus Mieterstrom angeboten wird, können Sie jederzeit in diesen Tarif wechseln — solange Sie keinen laufenden Stromvertrag mit langer Restlaufzeit haben. Mieterstrom ist freiwillig und unterliegt denselben Wechselregeln wie jeder andere Tarif. Fragen Sie die Hausverwaltung nach Konditionen.
Wie lange muss ich auf Kündigung des alten Vertrags warten?
Bei der gesetzlichen Frist von zwei Wochen zum Monatsende dauert es maximal wenige Wochen. Wenn Ihr neuer Anbieter die Kündigung übernimmt, läuft das im Hintergrund — Sie erhalten am Ende eine Schlussrechnung vom alten Anbieter. Prüfen Sie diese Rechnung auf Richtigkeit des abgelesenen Zählerstands.
Was tun, wenn der alte Anbieter eine falsche Schlussrechnung schickt?
Widersprechen Sie schriftlich mit Verweis auf Ihr Zählerstandsfoto und verlangen Sie eine korrigierte Rechnung. Nennen Sie dabei Datum, Zählerstand und Zählernummer. Hilft das nicht, können Sie sich an die Verbraucherzentrale oder den Ombudsmann Energie wenden, der kostenlos vermittelt.
Fazit: Die Stromfrage beim Umzug — einmal richtig gemacht, lange Ruhe
Strom beim Umzug vergessen ist teuer, aber vermeidbar. Der Fehler passiert nicht aus Unwissenheit, sondern aus Zeitdruck — und weil die Folgen erst Wochen später sichtbar werden, wenn die erste Rechnung aus der neuen Wohnung kommt. Mit dieser Checkliste haben Sie alles beisammen, was Sie brauchen: Zählerstand dokumentieren, Kündigung rechtzeitig einleiten oder delegieren, neuen Vertrag schnell abschließen und nicht zu lange in der teuren Grundversorgung bleiben.
Zwei Dinge lohnen sich dabei besonders: das Smartphone kurz rauszuholen und den Zähler zu fotografieren (kostet eine Minute und spart möglichen Ärger) — und beim Einzug einmal kurz zu fragen, ob es im Haus Mieterstrom gibt. Diese eine Frage kann dauerhaft bares Geld sparen, ohne dass Sie irgendetwas umbauem oder investieren müssen.
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Quellen
- § 36 EnWG — Grundversorgungspflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__36.html
- § 38 EnWG — Ersatzversorgung: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__38.html
- § 40 EnWG — Messung, Zählerstand, Dokumentationspflichten: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__40.html
- § 41b EnWG — Sonderkündigungsrecht bei Umzug: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41b.html
- § 42a EnWG — Mieterstrom, Preisobergrenze 90 %: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42a.html
- Finanztip — Stromanbieter wechseln beim Umzug (2026): https://www.finanztip.de/stromanbieter-wechseln/
- Verbraucherzentrale — Strom ummelden beim Umzug: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie