Zum Inhalt springen
Mieterstrom-Glossar

EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das grundlegende deutsche Gesetz für die leitungsgebundene Versorgung mit Strom und Gas. Es regelt unter anderem den Netzzugang, die Aufgaben und Pflichten von Netzbetreibern und Lieferanten, die Messung sowie den Verbraucherschutz. Für Mieterstrom ist besonders § 42a EnWG relevant, der den Mieterstromvertrag definiert und die Mieter schützt. Zusammen mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) bildet das EnWG den rechtlichen Rahmen, in dem Mieterstrom-Projekte umgesetzt werden.

So greifbar ist das

Das EnWG ist das Grundgesetz für Strom und Gas — es regelt Netzzugang, Pflichten von Netzbetreibern und Lieferanten, Messung und Verbraucherschutz. Für Mieterstrom zählt vor allem § 42a (Mieterstromvertrag).

Zusammen mit EEG und MsbG bildet es den Rechtsrahmen.

Grundgesetz
für Strom & Gas
§ 42a
regelt Mieterstrom
Rahmen
für jedes Projekt
Praxisbeispiel

Wenn Lumitra ein Mieterstrom-Projekt umsetzt, greifen die Vorgaben des EnWG an vielen Stellen — vom Netzanschluss über die Messung bis zum Mieterstromvertrag nach § 42a. Vermieter müssen diese Regeln nicht selbst kennen; die rechtssichere Umsetzung übernimmt der Betreiber.

Worauf Sie achten sollten

  • Kern für Mieterstrom ist § 42a. Er definiert den Mieterstromvertrag und schützt die Mieter.
  • Greift an vielen Stellen. Von Netzanschluss über Messung bis zur Lieferung.
  • Umsetzung übernimmt der Betreiber. Vermieter müssen die Details nicht selbst kennen.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: § 42a EnWG · EEG · Messstellenbetriebsgesetz · Netzentgelte

Rechnet sich Mieterstrom für Ihr Gebäude?
Mieterstrom in 2 Minuten berechnenKostenlose Ersteinschätzung

Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.