Eigenverbrauch bedeutet: Selbst erzeugter Solarstrom wird direkt im Gebäude genutzt — überschüssiger Strom geht ins Netz und wird vergütet (Teileinspeisung 7,70 / 6,66 / 5,44 ct/kWh je nach Anlagengröße, BNetzA Aug 2026–Jan 2027). Mieterstrom bedeutet: Der erzeugte Solarstrom wird direkt an die Mieter des Gebäudes geliefert — zu einem Preis, der maximal 90 % des lokalen Grundversorgungstarifs betragen darf und deutlich über der Einspeisevergütung liegt (Ariadne-Studie 2025, IW Köln 2024).