Ein überwiegender Anteil der Mietwohnungen in Deutschland befindet sich in Mehrfamilienhäusern, die gemeinschaftlich durch WEGs verwaltet werden — das macht WEGs zur wichtigsten Zielgruppe für Mieterstrom (Destatis, 2022). Seit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG, 01.12.2020) reicht für die Installation einer PV-Dachanlage mit Mieterstromkonzept ein einfacher Mehrheitsbeschluss nach §20 Abs. 1 WEG.