Seit dem Solarpaket I (in Kraft 16.05.2024) gibt es in Deutschland vier relevante Modelle für die Nutzung von PV-Strom durch Mieter oder Bewohner: Klassischer Mieterstrom (§ 42a EnWG), Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung/GGV (§ 42b EnWG), Direktlieferung und Quartierstrom Jedes Modell hat unterschiedliche Pflichten, Förderbedingungen und Eignungsprofile