Mieterstrom hat drei Einnahmequellen: Direktverkauf an Mieter (24–28 ct/kWh), staatlicher Mieterstromzuschlag (1,57–2,51 ct/kWh je nach Anlagengröße, 20 Jahre) und Einspeisevergütung für Überschüsse (7,70 / 6,66 / 5,44 ct/kWh Teileinspeisung je nach Anlagengröße, Bundesnetzagentur Aug 2026–Jan 2027) Die Bruttomarge je direkt verkaufter kWh liegt bei 12–18 ct — weil kapitalseitige Gestehungskosten bei ca. 6–8 ct liegen und Verkaufspreise bei 24–28 ct